Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die vollständigen Kosten für eine Psychotherapie. Sie können sich direkt bei mir in der Sprechstunde vorstellen und benötigen keine Überweisung Ihres Allgemeinmediziners. Lediglich Ihre Krankenversicherungskarte benötige ich.
Sollten Sie - trotz angemessener Suchaktivitäten - keinen Therapieplatz oder nur mit einer unzumutbar langen Wartezeit finden, erfüllt Ihre Krankenkasse nicht ihren gesetzlichen Auftrag. In diesem Fall haben Sie nach § 13 Absatz 3 SGB V das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen, indem Sie sich z.B. an eine Privatpraxis werden. Die entstandenen Kosten muss Ihre Krankenkasse dann erstatten.
Erfahren Sie hier mehr über das Kostenrückerstattungsverfahren: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/ oder sprechen Sie mich gerne darauf an. Alternativ können Sie die Kosten für eine Behandlung selbst übernehmen.
Selbstzahler:innen
Übernehmen Sie die Kosten selbst, kann ich Ihnen in der Regel sehr zeitnah einen Therapieplatz anbieten, da Sie nicht auf die Genehmigung Ihrer Krankenkasse warten müssen und mein Kontingent an Behandlungsstunden nur für gesetzlich Versicherte von den Krankenkassen limitiert wird.
In bestimmten Fällen, kann es von Vorteil für Sie sein, die Kosten selbst zu tragen. Beispielsweise ist die Therapie dann nicht aktenkundig. In Ihrer Krankenakte bei Ihrer Krankenkasse wird also keine Diagnose erscheinen. LEIDER ist es immer noch so, dass ein Eintrag über eine in Anspruch genommene psychotherapeutische Leistung das Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung oder das Abschließen einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung sein kann.
Auch die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist ein kleiner Verwaltungsaufwand, der Zeit einnimmt. Die Bürokratie fällt weg und gibt beiden Seiten Zeit, sich auf die wichtigen Dinge zu konzentrieren.
Sie selbst bestimmen anhand Ihrer zeitlichen und finanziellen Kapazitäten die Anzahl und Häufigkeit der Therapiesitzungen. Wenn möglich empfehle ich, sich am üblichen Setting zu orientieren.
Auch eine ortsunabhängige Online-Therapie ist möglich.
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und sind von Ihnen vollständig zu tragen.
Privat Versicherte
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Prüfen Sie deshalb individuell, welche Regelungen Sie vertraglich abgeschlossen haben.
Einige Krankenkassen übernehmen nur Leistungen bis zum 2,3 fachen Satz, sodass eine Leistungslücke entstehen kann, die Sie selbst tragen müssen.
Beihilfe für Beamt:innen
Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten für eine Psychotherapie. Im Allgemeinen sind das etwa 50-60% der Kosten und Ihre private Krankenkasse übernimmt den Rest. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren der Beihilfe lehnt sich im Wesentlichen an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird geprüft, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der Krankenversicherung erfüllt sind.
Übrigens: CARE ist ein kostenfreies Beratungs- und Serviceangebot, was sich an alle Beschäftigten des Landes Niedersachsen richtet. Zusammen mit der Landeschulbehörde stellt das Kultusministerium eigene Beratungsstellen zur Verfügung und vermittelt Sie an niedergelassenen Psychotherapeut:innen. Sie werden zudem bei der Kommunikation und den Antragswegen mit den zuständigen Stellen für Beihilfe und Heilfürsorge sowie Ihrer Krankenversicherung unterstützt.
Mehr Infos unter: e665a702-5bb5-4a41-8791-462bf26f3284
Polizist:innen
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat mit dem Bundesinnenministerium und jeweils einen besonderen Vertrag abgeschlossen. Danach können sich Bundespolizist:innen grundsätzlich auch in Privatpraxen behandeln lassen.
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